Ausbildung
Fördermöglichkeiten in Thüringen
Förderungen können Ausbildung und Weiterbildung finanziell unterstützen. Diese Seite bündelt die wichtigsten Möglichkeiten für Auszubildende, Unternehmen, Arbeitnehmende und Erwachsenenqualifizierung.
Übrblick
Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je nach Zielgruppe, Maßnahme, Beschäftigungsstatus und Qualifizierungsziel. Für Auszubildende stehen überbetriebliche Ergänzungslehrgänge im Mittelpunkt. Für Arbeitnehmende und Erwachsenenqualifizierung kommen unterschiedliche Förderwege infrage.
Das EBZ unterstützt Sie bei der Einordnung und benennt die passenden Ansprechstellen für Antragstellung und weitere Informationen.
01
Für Auszubildende
Wir entwickeln mit Ihrer Unterstützung modernste Projekte der Aus- und Weiterbildung.
02
Für Arbeitnehmende
Erwachsenenqualifizierung und Weiterbildung
03
Beratung im EBZ
Ansprechpartnerin für Fördermittel
Für Auszubildende
Ausbildungsrichtlinie: Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
Was wird gefördert?
Gefördert werden überbetriebliche Lehrgänge zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO).
Die Förderung gilt für Auszubildende in Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) in Thüringen.
Wie viel wird gefördert?
Die Fördersätze beziehen sich auf Lehrgangstage beziehungsweise Übernachtungen im Rahmen der durchgeführten Maßnahme.
Kaufmännisch
31 €
pro Lehrgangstag und Teilnehmenden
Gewerblich-Technisch
41 €
pro Lehrgangstag und Teilnehmenden
Land- und Hauswirtschaft
41 €
pro Lehrgangstag und Teilnehmenden
Unterkunft
9,20 €
Förderung pro Lehrgangstag für Unterbringungskosten
Geförderte Lehrgangstage
Die maximal förderfähigen Lehrgangstage sind nach Ausbildungsjahr gestaffelt.
1. Ausbildungsjahr
11 Wochen
bis zu 11 Wochen (55 Arbeitstage)
2. Ausbildungsjahr
8 Wochen
bis zu 8 Wochen (40 Arbeitstage)
3. Ausbildungsjahr
4 Wochen
bis zu 4 Wochen (20 Arbeitstage)
4. Ausbildungsjahr
2 Wochen
bis zu 2 Wochen (10 Arbeitstage)
Unser Service
Wir übernehmen den Fördermittelprozess für Sie.
Die Förderung erfolgt durch Mittel des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Thüringen. Das EBZ beantragt die Fördermittel auf Grundlage Ihrer Einreichung der Eigenerklärung und eines gesonderten Nachweises Ihrer Mitarbeiterzahl.
Für Sie entstehen keine zusätzlichen Aufgaben oder Verpflichtungen, da wir den gesamten Prozess übernehmen.
Für Arbeitnehmende / Erwachsenenqualifizierung
Förderwege für berufliche Weiterbildung
Anpassungsqualifizierung
Berufliche Kenntnisse erweitern oder aktualisieren
Was wird gefördert?
Lehrgänge, Schulungen und Weiterbildungen, die zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten und Selbständigen beitragen.
Wie viel wird gefördert?
Zuwendung auf Basis der aktuellen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS), maximal jedoch 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beantragung
Die Beantragung erfolgt durch den Arbeitgeber. Weitere Informationen: Thüringer Landesverwaltungsamt – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie.
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen
Was wird gefördert?
Bundesweite Förderung für Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Meister, Techniker, Fachwirt, Bilanzbuchhalter, Betriebswirt oder vergleichbare Abschlüsse.
Wie viel wird gefördert?
Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 50 % über das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Finanzierung und Erlass
Zur Finanzierung der verbleibenden Kosten kann ein zinsfreies Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgenommen werden. Bei erfolgreich bestandener Prüfung werden weitere 50 % erlassen.
Beantragung
Weitere Informationen und Beantragung über Thüringer Landesverwaltungsamt, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bildungsträger.
Bildungsurlaub
Bezahlte Freistellung für Weiterbildung
Was ist möglich?
Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 5 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr zur Weiterbildung.
Beantragung
Beantragung und weitere Informationen erfolgen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz.
Meisterbonus / Meisterprämie
Prämien für erfolgreiche Fortbildungsprüfungen
Was wird gefördert?
Erfolgreiche Fortbildungsprüfungen bei IHK, Kammer oder Bildungsträger auf Niveau DQR 6–7.
Wie viel wird gefördert?
Meisterbonus: 2.000 € je Absolventin oder Absolvent. Meisterprämie: zusätzlich 1.000 € je jahrgangsbester Absolventin oder jahrgangsbestem Absolventen.
Beantragung
Beantragung und weitere Informationen über die zuständige IHK oder HWK.
Thüringer Weiterbildungsscheck
Zuschuss für berufsbegleitende Weiterbildung
Wer wird gefördert?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 55.000 € bei Einzelveranlagung beziehungsweise 110.000 € bei Zusammenveranlagung.
Wie viel wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 1.000 € pro Maßnahme zur Finanzierung von Teilnahme- und Prüfungsgebühren berufsbegleitender Weiterbildung.
Beantragung
Beantragung und weitere Informationen über das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Orientierung
Welche Förderung betrifft welchen Bereich?
Fördermöglichkeit
Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
Zielgruppe
Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen
Kernpunkt
Ergänzung notwendiger Ausbildungsinhalte
Beantragung / Information
Service durch EBZ
Fördermöglichkeit
Anpassungsqualifizierung
Zielgruppe
Beschäftigte und Selbständige
Kernpunkt
max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Beantragung / Information
Arbeitgeber / Thüringer Landesverwaltungsamt
Fördermöglichkeit
Aufstiegs-BAföG
Zielgruppe
Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen
Kernpunkt
50 % Zuschuss, optional KfW-Darlehen
Beantragung / Information
Landesverwaltungsamt / KfW / Bildungsträger
Fördermöglichkeit
Bildungsurlaub
Zielgruppe
Beschäftigte
Kernpunkt
bis zu 5 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr
Beantragung / Information
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Fördermöglichkeit
Meisterbonus / Meisterprämie
Zielgruppe
Absolventinnen und Absolventen DQR 6–7
Kernpunkt
2.000 € Bonus, zusätzlich 1.000 € Prämie für Jahrgangsbeste
Beantragung / Information
zuständige IHK / HWK
Fördermöglichkeit
Thüringer Weiterbildungsscheck
Zielgruppe
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen
Kernpunkt
bis zu 1.000 € pro Maßnahme
Beantragung / Information
Thüringer Landesverwaltungsamt
Ansprechpartnerin für Fördermittel im EBZ
Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten.
Anne-Marie Würbach
ERFURT Bildungszentrum gGmbH
- anne-marie.wuerbach@ebz-verbund.de
- +49 361 51807-507
- +49 361 51807-503
- Schwerborner Straße 35, 99086 Erfurt



